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Mit Einschränkungen - Donnerstag Masters Light - 10 Uhr - TC Rot Weiss
Unter Einhaltung der 11. BayIfSMV (https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-737/)
- § 1Abstandsgebot, Mund-Nasen-Bedeckung, Kontaktdatenerfassung
(1) 1 Jeder wird angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren und den Personenkreis möglichst konstant zu halten.
2 Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten.
3 Wo die Einhaltung des Mindestabstands im öffentlichen Raum nicht möglich ist, soll eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
- § 2 Allgemeine Ausgangsbeschränkung
1 Das Verlassen der Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt.
2 Triftige Gründe im Sinne des Satzes 1 sind insbesondere:
…
10. Sport und Bewegung an der frischen Luft unter Beachtung der Kontaktbeschränkung nach § 4,
- § 4 Kontaktbeschränkung
(1) 1 Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist vorbehaltlich des § 3 nur gestattet
1. mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie
2. zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird;
- § 10 Sport
(1) 1 Die Ausübung von Individualsportarten ist nur unter Beachtung der Kontaktbeschränkung nach § 4 erlaubt.
- § 13 Gastronomie
(1) Gastronomiebetriebe jeder Art sind vorbehaltlich der Abs. 2 und 3 untersagt.
(2) 1Zulässig sind die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. 2Bei der Abgabe von Speisen und Getränken ist ein Verzehr vor Ort untersag
- § 29 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am 16. Dezember 2020 in Kraft und mit Ablauf des 10. Januar 2021 außer Kraft.
(2) Mit Ablauf des 15. Dezember 2020 tritt die Zehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (10. BayIfSMV) vom 8. Dezember 2020 (BayMBl. Nr. 711, BayRS 2126-1-14-G), die durch Verordnung vom 10. Dezember 2020 (BayMBl. Nr. 734) geändert worden ist, außer Kraft.
Hallo liebe Rennradfreunde hiermit lade ich, Euer Guide Werner über WhatsApp zu Touren für Master's LIGHT ein!!! :
Donnerstags
TREFFPUNKT: TC ROT-WEISS, Ebrardstrasse 30
START: 10:00 Uhr
Distanz: max. 80 km
mit Kaffeepause ☕ ?!!
Die zu beachtenden Verhaltensregeln sind unter RADLERZEICHEN beschrieben!
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Mit Einschränkungen - Sonntag RR - 9 Uhr - Langer Johann
Unter Einhaltung der 11. BayIfSMV (https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-737/)
- § 1Abstandsgebot, Mund-Nasen-Bedeckung, Kontaktdatenerfassung
(1) 1 Jeder wird angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren und den Personenkreis möglichst konstant zu halten.
2 Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten.
3 Wo die Einhaltung des Mindestabstands im öffentlichen Raum nicht möglich ist, soll eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
- § 2 Allgemeine Ausgangsbeschränkung
1 Das Verlassen der Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt.
2 Triftige Gründe im Sinne des Satzes 1 sind insbesondere:
…
10. Sport und Bewegung an der frischen Luft unter Beachtung der Kontaktbeschränkung nach § 4,
- § 4 Kontaktbeschränkung
(1) 1 Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist vorbehaltlich des § 3 nur gestattet
1. mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie
2. zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird;
- § 10 Sport
(1) 1 Die Ausübung von Individualsportarten ist nur unter Beachtung der Kontaktbeschränkung nach § 4 erlaubt.
- § 13 Gastronomie
(1) Gastronomiebetriebe jeder Art sind vorbehaltlich der Abs. 2 und 3 untersagt.
(2) 1Zulässig sind die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. 2Bei der Abgabe von Speisen und Getränken ist ein Verzehr vor Ort untersag
- § 29 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am 16. Dezember 2020 in Kraft und mit Ablauf des 10. Januar 2021 außer Kraft.
(2) Mit Ablauf des 15. Dezember 2020 tritt die Zehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (10. BayIfSMV) vom 8. Dezember 2020 (BayMBl. Nr. 711, BayRS 2126-1-14-G), die durch Verordnung vom 10. Dezember 2020 (BayMBl. Nr. 734) geändert worden ist, außer Kraft.
Radtouren am Sonntag
Hallo allerseits, hier ist euer Wolfgang.
Unser Sonntags-Treffpunkt in der Radsaison ist beim Langen Johann in Alt-Erlangen um 9 Uhr.
Größere Kartenansicht
Wohin wir fahren bestimmt der Wind oder unser Gottfried.
Grundsätzlich gilt:
--- Unsere Radtouren sind sportlicher Art.
--- Gefahren wird zunächst gegen die Windrichtung.
--- Von Erlangen aus kann in alle Richtungen gefahren werden.
--- Im den ersten Frühjahrsmonaten werden vorwiegend Ziele im Westen angepeilt (d.h. hier sind die Berge nicht so hoch).
--- Gefahren werden 60 bis 120 km.
--- Auch wenn die grundsätzliche Richtung (bestimmt durch den Wind) festliegt, bestimmt der führende Radler in Entscheidungsmomenten die Richtung.
Langsam trudeln die Radler ein. Meine Meinung ist: Wer kann, der kommt auch.
Und auch etwas Werbung muss sein. Dieses Plakat macht auf unseren Sonntagstreff aufmerksam, denn die Straße nach Möhrendorf ist für die Radler ein Tor in Erlangens Norden und in die Fränkische Schweiz.
CIAO und bis demnächst
Euer Wolfgang
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Mit Einschränkungen - Dienstag Masters - Langer Johann
U
Unter Einhaltung der 11. BayIfSMV (https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-737/)
- § 1Abstandsgebot, Mund-Nasen-Bedeckung, Kontaktdatenerfassung
(1) 1 Jeder wird angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren und den Personenkreis möglichst konstant zu halten.
2 Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten.
3 Wo die Einhaltung des Mindestabstands im öffentlichen Raum nicht möglich ist, soll eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
- § 2 Allgemeine Ausgangsbeschränkung
1 Das Verlassen der Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt.
2 Triftige Gründe im Sinne des Satzes 1 sind insbesondere:
…
10. Sport und Bewegung an der frischen Luft unter Beachtung der Kontaktbeschränkung nach § 4,
- § 4 Kontaktbeschränkung
(1) 1 Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist vorbehaltlich des § 3 nur gestattet
1. mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie
2. zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird;
- § 10 Sport
(1) 1 Die Ausübung von Individualsportarten ist nur unter Beachtung der Kontaktbeschränkung nach § 4 erlaubt.
- § 13 Gastronomie
(1) Gastronomiebetriebe jeder Art sind vorbehaltlich der Abs. 2 und 3 untersagt.
(2) 1Zulässig sind die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. 2Bei der Abgabe von Speisen und Getränken ist ein Verzehr vor Ort untersag
- § 29 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am 16. Dezember 2020 in Kraft und mit Ablauf des 10. Januar 2021 außer Kraft.
(2) Mit Ablauf des 15. Dezember 2020 tritt die Zehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (10. BayIfSMV) vom 8. Dezember 2020 (BayMBl. Nr. 711, BayRS 2126-1-14-G), die durch Verordnung vom 10. Dezember 2020 (BayMBl. Nr. 734) geändert worden ist, außer Kraft.

Ich habe mir vorgenommen die Masters-Ausfahrten (tagsüber) organisatorisch in meine Obhut zu nehmen. Masters ist die Bezeichnung des Weltradsportverbands UCI für Senioren-Radsportler. Beim Bund Deutscher Radfahrer nennt man sie einfach Senior bzw. Seniorin.
Wir treffen uns jeden Dienstag um 9 Uhr am Langen Johann. Jeder kann mit uns mitfahren, Masters zu sein ist keine Voraussetzung.
Euer Rainer

Ich freue mich mit dir zu radeln.
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Ruht bis zur Sommerzeit - Dienstag MTB - 17 Uhr - F80
Unter Einhaltung der 11. BayIfSMV (https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-737/)
- § 1Abstandsgebot, Mund-Nasen-Bedeckung, Kontaktdatenerfassung
(1) 1 Jeder wird angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren und den Personenkreis möglichst konstant zu halten.
2 Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten.
3 Wo die Einhaltung des Mindestabstands im öffentlichen Raum nicht möglich ist, soll eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
- § 2 Allgemeine Ausgangsbeschränkung
1 Das Verlassen der Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt.
2 Triftige Gründe im Sinne des Satzes 1 sind insbesondere:
…
10. Sport und Bewegung an der frischen Luft unter Beachtung der Kontaktbeschränkung nach § 4,
- § 4 Kontaktbeschränkung
(1) 1 Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist vorbehaltlich des § 3 nur gestattet
1. mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie
2. zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird;
- § 10 Sport
(1) 1 Die Ausübung von Individualsportarten ist nur unter Beachtung der Kontaktbeschränkung nach § 4 erlaubt.
- § 13 Gastronomie
(1) Gastronomiebetriebe jeder Art sind vorbehaltlich der Abs. 2 und 3 untersagt.
(2) 1Zulässig sind die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. 2Bei der Abgabe von Speisen und Getränken ist ein Verzehr vor Ort untersag
- § 29 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am 16. Dezember 2020 in Kraft und mit Ablauf des 10. Januar 2021 außer Kraft.
(2) Mit Ablauf des 15. Dezember 2020 tritt die Zehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (10. BayIfSMV) vom 8. Dezember 2020 (BayMBl. Nr. 711, BayRS 2126-1-14-G), die durch Verordnung vom 10. Dezember 2020 (BayMBl. Nr. 734) geändert worden ist, außer Kraft.
In der Rostigen Kette gibt es auch Mountainbiker. Sie treffen sich
--- Dienstag um 17 Uhr an der Pforte 1 SIEMENS F80
--- Samstag nach Vereinbarung (mit Klaus M.) am Langen Johann.
Schaut aber immer in unsere Termine 2018.
Wir freuen uns mit dir zu radeln.
Euer Michael
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Ruht bis zur Sommerzeit - Mittwoch RR - 17 Uhr - F80
Unter Einhaltung der 11. BayIfSMV (https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-737/)
- § 1Abstandsgebot, Mund-Nasen-Bedeckung, Kontaktdatenerfassung
(1) 1 Jeder wird angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren und den Personenkreis möglichst konstant zu halten.
2 Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten.
3 Wo die Einhaltung des Mindestabstands im öffentlichen Raum nicht möglich ist, soll eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
- § 2 Allgemeine Ausgangsbeschränkung
1 Das Verlassen der Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt.
2 Triftige Gründe im Sinne des Satzes 1 sind insbesondere:
…
10. Sport und Bewegung an der frischen Luft unter Beachtung der Kontaktbeschränkung nach § 4,
- § 4 Kontaktbeschränkung
(1) 1 Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist vorbehaltlich des § 3 nur gestattet
1. mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie
2. zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird;
- § 10 Sport
(1) 1 Die Ausübung von Individualsportarten ist nur unter Beachtung der Kontaktbeschränkung nach § 4 erlaubt.
- § 13 Gastronomie
(1) Gastronomiebetriebe jeder Art sind vorbehaltlich der Abs. 2 und 3 untersagt.
(2) 1Zulässig sind die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. 2Bei der Abgabe von Speisen und Getränken ist ein Verzehr vor Ort untersag
- § 29 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am 16. Dezember 2020 in Kraft und mit Ablauf des 10. Januar 2021 außer Kraft.
(2) Mit Ablauf des 15. Dezember 2020 tritt die Zehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (10. BayIfSMV) vom 8. Dezember 2020 (BayMBl. Nr. 711, BayRS 2126-1-14-G), die durch Verordnung vom 10. Dezember 2020 (BayMBl. Nr. 734) geändert worden ist, außer Kraft.
Radler-Treff am Mittwoch
Hallo liebe Radsportfreundinnen und -freunde, wir treffen uns immer mittwochs um 17 Uhr
Komme lieber ein paar Minuten früher, da wir punktgenau um 17:00 abfahren! So mancher hat uns schon verpasst, da er nur wenige Minuten zu spät kam.
Weiterhin fahren wir immer bis zum Sonnenuntergang ==> jeder hat eine Beleuchtung mitzuführen!
Treffpunkt.: Pforte 1 (die Hauptpforte am Siemens Gerätewerk Erlangen in der Frauenauracher Str. 80)
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Samstag MTB
Radtouren am Samstag mit dem Mountainbike
Irgendwo gelesen: Mountainbiken ist nicht alles, …aber ohne Biken ist alles nichts !
Hallo allerseits, hier melden sich Gottfried und Klaus M.
Gottfried und Klaus Mo.
Gottfried und ich sind ( wenn das Wetter es zulässt ).quase Ganz-Jahresfahrer. Ab Oktober steigen wir meist regelmäßig am Samstag auch auf ein Mountainbike. Bisher haben wir es so gehalten, dass ich Gottfried angerufen habe ( wenn ich nicht mit meinen Rollerscates unterwegs war ). Wer sich an solchen Touren beteiligen möchte kann sich bei uns melden. Wenn Interesse vorhanden sein sollte, können wir auch einen festen Termin vereinbaren.
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Was sich inzwischen herauskristallisiert hat:
--- Tourlänge: ist etwa 60 km
--- Start: in Möhrendorf, Tennishalle (d.h. bei mir )
--- Uhrzeit: 10 Uhr
--- Ich beurteile die Wetterlage und verteile eine Email bzw. ich rufe an.
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Unabhängig davon werden wir unsere Touren hier festhalten, denn auch für Mountainbiker ist die Gegend um Erlangen ein Radelparadies.
--- Die weiten Wälder um Erlangen herum,
--- der Steigerwald und die Fränkische,
--- der Europakanal und
--- die vielen Radwege wollen erradelt sein.
Zum rechten Bild: Im Trubachtal
Zum Trubachtal gehören der Wolkenstein und der Wichsenstein ( 587 m hoher Aussichtspunkt ), Hundshaupten ( Wildgehege und Schloss ), Egloffstein und Thuisbrunn ( mit ihren Burgen ), Obertrubach und einiges mehr. Für einen Erlanger Radfahrer sind es, vom sportlichen Anspruch oder vom beeindruckenden Anblick her, eindeutige Begriffe. Das gilt für das Radeln mit dem Rennrad wie auch mit dem Mountainbike. Mit dem Bike ist man ( wie auf dem Bild zu sehen ) der Natur nur etwas näher.
Und: Ein Fully-Mountainbike dieser Klasse ist auch nicht immer notwendig. Ein Radler weiß es, ein gutes Rad ist gut für die Psyche, aber letzten Endes kommt es auf den Radler an.
Das billigere Hardtail-MTB macht auch Freude, denn es ist leichter und pflegeleichter. Nur: Gute Bremsen sollten beide Bikes haben.
Hinweis: Ich organisiere auch den jährlichen Mountainbike-Trail in den Steigerwald ins Handtal. Eine anspruchsvolle Angelegenheit quer durchs Gelände. Schaut ruhig einmal in die Tour vom letzten Jahr und in den neuen Terminplan ( wenn er im nächsten Jahr ins Netz gelegt worden ist ).
CIAO und bis demnächst
Euer Klaus ( und Gottfried )